Unwetterschäden bei Solaranlagen
Extremwetter nehmen zu und damit auch die Gefahr von Schäden: Laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) haben Starkregen, Hagel und Sturm im Jahr 2024 bundesweit Schäden in Höhe von rund 5,7 Milliarden Euro verursacht. Gerade PV-Anlagen sind den Witterungsbedingungen in besonderem Maße ausgesetzt und sollten daher entsprechend geschützt werden.
Regionale Unterschiede bei der Schadensbilanz
Die Einschätzung des Risikopotenzials hängt von Ihrem Wohnort ab: Die GDV-Naturgefahrenstatistik zeigt deutliche regionale Unterschiede bei der Schadenshäufigkeit: Besonders betroffen waren 2024 das Saarland, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. PV-Anlagen in exponierter Lage sollten in diesen Gebieten gesondert geschützt werden.
Schutz gegen Hagelschlag
Wählen Sie Ihre PV-Module sorgfältig aus. Zwar sind PV-Module herstellerübergreifend in der Regel mit gehärtetem Glas ausgestattet und resistent gegenüber Hagelschlag. Dennoch können unter ungünstigen Bedingungen Risse in der Oberfläche des PV-Moduls auftreten. Für PV-Anlagen in exponierter Lage bieten sich deshalb Modelle der Schutzklasse HW3 an, die über das normale Maß hinaus Schutz bieten.
Überspannungsschutz
Die häufigsten Schäden bei PV-Anlagen gehen auf direkten Blitzeinschlag oder daraus resultierende Überspannungen zurück. Ein Blitz- und Überspannungsschutz ist daher überall unverzichtbar und schützt neben dem Wechselrichter auch Speicher und Steuerungselektronik.
Reinigung
Gerade nach Unwettern können PV-Module durch Schmutz, Staub oder Laub in ihrer Leistung beeinträchtigt sein. Reinigen Sie Ihre Module mit weichen Materialien und verzichten Sie auf den Einsatz von Hochdruckreinigern oder kalkhaltigem Leitungswasser, da Kalkablagerungen den Energieertrag langfristig verringern können.
Unser Tipp
Denken Sie über eine Notstromfunktion bei Ihrer PV-Anlage nach. Wenn der Strom einmal komplett ausfällt, kann Ihre PV-Anlage in Kombination mit Speichern und einer geeigneten Steuerung die Stromversorgung aufrechterhalten - vorausgesetzt, sie hat eine integrierte Notstromfunktion und das System ist intakt.